AGB

Allgemeine Vetragsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Lammers & Uwis GbR nachstehend -digitale Hebamme- genannt und der Leistungsempfängerin.

 

2. Rechtsverhältnis

Die Rechtsbeziehungen zwischen  der Digitalen Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.

 

3. Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. 

 

(2) Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. 

 

(3) Nicht Gegenstand der Leistungen der Digitalen Hebamme sind die Leistungen der von den Hebammen hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzu gezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet.

 

(4) Für vereinbarte Termine, die von der Leistungsempfängerin nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Digitale Hebamme die  entgangene Vergütung der Leistungsempfängerin in Rechnung.

Beratungsbedingungen

(1) Innerhalb des gebuchten Zeitraumes kann die Digitale Hebamme per Mail oder online kontaktiert werden. Die Dauer einer einzelnen Telefonberatung, dessen Termin vorab per Diedigitalehebamme.hebamio.de bestimmt wurde,  oder ZoomBeratung ist auf 30 Minuten beschränkt. Wir können nicht gewährleisten, dass Werktags in der Zeit von 18:00-09:00 Uhr Support gegeben wird, ebenso an Wochenenden und Feiertagen.

(2) Bei Nichtwahrnehmung eines Termins bitten wir um Absage, mind. 24 Stunden vorher. Falls dies nicht der Fall ist, wird der blockierte Termin an die Gesamtanzahl angerechnet und verstreicht somit ohne Beratung. Bei rechtzeitiger Absage wird ein neuer Gesprächstermin ausgemacht.

(3) Wir bieten Telefon- und Onlineberatung an, die sich mit der Beratung und Aufklärung zu den Themen Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Geburt, Wochenbett, Neugeborenes bis zum ersten Lebensjahr, Ernährung von Mutter und Kind, sowie Pflege von Mutter und Kind richten. Es werden keine Leistungen erbracht, die ohne die Kundin bzw. das Neugeborene gesehen zu haben, nicht möglich sind. Weiters kann die Onlineberatung die persönliche und physische Hebammenvisite, wo Erkenntnisse über den Gesundheitszustand der Kundin vor Ort erhoben werden müssen, nicht ersetzen.

Beratungsausschluss

(1) Bei eingetretenen Notfällen musst umgehend eine Klinik oder einen Arzt aufgesucht werden oder die Notrufnummer gewählt werden, BEVOR sich  an uns oder an uns als Vermittlungsplattform gewendet wird.

(2) Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch draufkommen, dass die Beratung- Suchende verwirrt, unter Drogen oder Alkoholeinfluss ist, kann das Beratungsgespräch mit dem Verweis, sich anderweitig Hilfe zu suchen beendet werden. Gleiches gilt bei Regelwidrigkeiten, oder allen im Hebammengesetz unter  4.(1)-(4) aufgelisteten Grenzen des Hebammenberufes. Muss die Beraterin die Hinzuziehung eines Arztes oder die Einweisung in ein Krankenhaus veranlassen, obliegt dies auf Wunsch der Beratung- Suchenden aber mit ausdrücklichen Hinweis der Hebammen. Lehnt die Kundin die Hinzuziehung eines Arztes oder die Einweisung in eine Klinik ab, hat die Beraterin nochmal ausdrücklich darauf hinzuweisen dass es notwendig ist. Bleibt es bei der Ablehnung von der Beratung-Suchenden, so wird dies von der Kundin schriftlich bestätigt und gelangt bei der Digitalen Hebamme in die Dokumentation.

(3) Die Digitale Hebamme als Online- Plattform hat keinen Einfluss auf die Ausführung und Zufriedenstellung der Beratungsthemen von uns.

Nichtbenutzen der Dienstleistung/ Rückerstattung

(1) Wenn bei Buchung unserer Leistung mit Kontaktmöglichkeit dieser Dienst aber nicht genutzt wird, werden keine Kosten und bezahlten Leistungen zurück erstattet.

(2) Sollte die Verbindung aus technischen Gründen abbrechen, suchen Sie erneut die Verbindung zu uns. Ist eine Verbindung dauerhaft nicht möglich in einem von Ihnen bevorzugten Medium, kann vom Onlinedienst auf Telefonsupport und umgekehrt gewechselt werden. Eine Rückerstattung des Honorars für abgebrochene Beratungstermine besteht in keinem Fall.

(3) Sollte die Beraterin einen Termin nicht einhalten können, wird ein Ersatztermin vorgeschlagen.

Bearbeitung von Anfragen durch unser Team

(1) Bei Inanspruchnahme kostenpflichtiger Dienstleistungen, muss die Art angegeben werden, wie wir kontaktieren sollen. Wenn Sie eine Kontaktaufnahme durch den Live-Chat wünschen, nutzen wir zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses, sowie für Ihren Komfort, die Dienste von Zoom.

Zoom: Zoom ist ein Service von Microsoft. Bitte lesen Sie die Datenschutzbedingungen von Microsoft/ Zoom genau durch. Wenn Sie sich für eine Zoom Beratung per Chat entschließen, stimmen Sie den Richtlinien zum Datenschutz zu.

 

Weiterführende Links:

https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/

Nachrichten: Es gelten die Datenschutzrichtlinien Ihres jeweiligen Telefonanbieters. Wir speichern Ihre Daten und Angaben zur Weiterverarbeitung, für die Beantwortung Ihrer Frage, sowie für etwaige Anschlussfragen, die entstehen können. Die Speicherung Ihrer Daten ist weiters notwendig für Dokumentationspflichten von Hebammen.

Als Wahlleistungen können vereinbart werden:

a) Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, z.B.

  • Babymassage
  • Themenstunde zur Einführung der Beikost
  • Themenstunde Schlafen 

 

b) Leistungen, deren Umfang bei gesetzlich Versicherten über die Obergrenze des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGBV hinausgehen, z.B.

  • mehr als 12 Beratungen (per Mail) in der Schwangerschaft
  • mehr als 16 Kontakte (Videoberatung oder Mail) zwischen dem 11. Tag nach der Geburt und acht Wochen nach der Geburt
  • Die Digitale Hebamme verpflichtet sich, die Leistungsempfängerin vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.

 

5. Abrechnung des Entgelts

(1) Bei gesetzlich Versicherten rechnet die Digitale Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen. Für diese sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet.

 

(2) Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B. Heilfürsorgeberechtigte), legen eine Kostenübernahme-erklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der /des (Name der Einrichtung) nach Nr. 3 dieser AVB umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, sind die Leistungsempfängerinnen als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. 

 

(3) Selbstzahlerinnen sind zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen der Digitalen Hebamme nach dieser AVB verpflichtet.

Bei Selbstzahlerinnen richtet sich der erstattungsfähige Leistungsumfang  nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung. Die Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. 

Sofern die Privatgebührenordnung des Bundeslandes der Leistungserbringung keine Vergütung der Leistungen analog dem Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V vorsieht, gelten die Erstattungssätze des Ergänzungsvertrages. 

 

(4) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden.

 

(5) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

 

(6) Sofern die Leistungsempfängerin Wahlleistungen mit der Digitalen Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

 

 

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Haftung

Die Hebammen haften für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit der Hebammen im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebammen haftet nicht für die ärztlichen und die ärztlich veranlassten Leistungen.